Verehrte Kunden,
wir als seriöser Reiseveranstalter möchten Ihnen hiermit dokumentieren, dass wir uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an alle Vorgaben halten und unser Unternehmen insolvenzversichert ist.
Die EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7[1]) ) schreiben vor, dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern muss. Ein Reiseveranstalter darf Zahlungen erst dann entgegennehmen, wenn er dem Reisenden zuvor einen Sicherungsschein ausgehändigt hat. Dies gilt auch bei Buchung einer Last-Minute-Reise.
Deutschland hat diese Bestimmung im § 651k BGB umgesetzt. Die Haftung des Versicherers ist auf 110 Mio. Euro pro Jahr begrenzt. Bei Verstößen kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Das bedeutet für Sie:
Seit November 1994 sind Reiseveranstalter gemäß § 651 k Abs. 3 BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen.
Andernfalls ist es dem Reiseveranstalter / Reisevermittler nicht erlaubt Kundengelder in Empfang zu nehmen.
Leider gibt es immer noch sehr viele Reiseveranstalter / Reisevermittler, die den Pflichten vom § 651 k Abs. 3 + 4 BGB nicht nachkommen.
Wie wichtig eine solche Absicherung ist erfahren Sie in den folgenden Beispielen:
- Buchen Sie z.B. direkt beim Vermieter in Australien oder in Neuseeland, sind diese Gelder nicht versichert! In Australien oder in Neuseeland gelten nicht die gleichen Bestimmungen und Gesetze wie in Deutschland. Im Falle NQ Rentals Australien, warten viele Kunden, die direkt bei NQ gebucht hatten, noch heute auf Ihr Geld! NQ meldete im Januar 2005 Konkurs an. Kunden die nach dieser Zeit gebucht hatten, leisteten bereits eine Anzahlung oder das Fahrzeug wurde schon ganz gezahlt. Dieses Geld wurde bis heute nicht, an viele NQ Kunden zurückgezahlt. Hätte man über einen Reiseveranstalter / Reisevermittler gebucht so hätte dieser nach der Buchung und der fälligen An - Zahlung einen Sicherungsschein ausgestellt und somit wären die Kundengelder gegen Konkurs abgesichert gewesen. Das gleiche passierte im November 2007 mit Trailmaster Camper in Perth.
- Achten Sie bitte darauf das Sie nur bei Vermittlern / Anbietern buchen, die auch einen Sicherungsschein ausstellen! Leider gibt es immer noch zu viele Schwarze Schaafe, die sich nicht an Gesetzte halten!
- Ein klarer Vorteil, wenn Sie in Deutschland buchen und der Reiseveranstalter / Reisevermittler Kundegelder in Empfang nimmt, ist das Ihr Geld gegen Insolvenz versichert ist! Warum sollten Sie also in Australien oder in Neuseeland direkt buchen? Der Vorteil liegt auf der Hand.
- Achten Sie unbedingt darauf, der Sicherungsschein echt ist. Einige Reiseveranstalter / Reisevermittler arbeiten mit allen Tricks und schrecken sogar vor der Fälschung solcher Dokumente nicht zurück.
Boomerang Reisen nimmt die Gesetze absolut und ohne Einschränkung ernst. Jeder Kunde erhält wenn er eine Anzahlung an uns leisten muss noch vor der Anzahlung einen Sicherungsschein, gemäss unserer AGB.
Ihr Team von Boomerang Reisen